DIENSTLEISTUNG

Wartung & Prüfung von Feuerlöschern aller Fabrikate

Feuerlöscher müssen per Gesetz alle zwei Jahre gewartet werden, damit ihre volle Betriebsbereitschaft bei einem Brandfall garantiert werden kann. Des Weiteren ist eine innere Prüfung alle 5 Jahre und eine äußere Festigkeitsprüfung nach 10 Jahren vorgeschrieben.

Ein Feuerlöscher der eingesetzt wurde ist sofort warten zu lassen und wieder funktionstüchtig gemacht zu werden.