DIENSTLEISTUNG

Einrichtung von Erste-Hilfe Räumen

In Erste-Hilfe-Räumen können bei einem Unfall oder bei einer Erkrankung im Betrieb Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden.

Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist erforderlich in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten und in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen (wie zum Beispiel Arbeiten mit Gefahrstoffen).

Erste-Hilfe-Räume müssen nach ASR A4.3 eingerichtet sein. Wir prüfen nach, wo bei Ihnen ein Erste-Hilfe-Raum eingerichtet werden kann um diesen Bestimmungen gerecht zu werden und bestücken diesen mit allen nötigen Materialien.