DIENSTLEISTUNG

Brandschutz­unterweisungen für Betriebe und Kindergärten

Der Brandschutz gehört im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes zu den grundlegenden Verpflichtungen des Arbeitgebers. Er muss diese vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen durchführen und ggf. auch nachweisen. Zu diesen Unterweisungen zählen die Aufklärung der Beschäftigten über die Gefahren, die von Bränden ausgehen und um geeignete Maßnahmen diese zu verringern. Die Brandschutzunterweisung kann Bestandteil der jährlich durchzuführenden allgemeinen Unterweisung des Beschäftigten sein.